Termine nur nach Vereinbarung!

Direkt anrufen und beraten lassen!

0221/99 20 68 23

Kontakt

Carl-Spitzweg-Strasse 3
50999 Köln
Fax: 0221/99 20 68 24
kanzlei@mikehomann.de

Das Recht und die Rechtsprechung ist in unserer heutigen Zeit, die geprägt ist von Komplexität und Schnelllebigkeit, umfangreicher als jemals zuvor. Um diesem Rechnung zu tragen, habe ich mich als Rechtsanwalt auf die Vertretung und Beratung im Rahmen unterschiedlicher Rechtsgebiete spezialisiert. Damit sichere ich den Erfolg für meine Mandanten.

Ich habe mir in den genannten Bereichen und der mehrjährigen Erfahrungen als Rechtsanwalt in Köln eine branchenrelevante Kompetenz aufgebaut, welche über das rein Rechtliche hinausgeht. Damit sichere ich das oberste Ziel der umfassenden juristischen Beratung meiner Mandanten.

Rechtsgebiete

Diese Auflistung soll Ihnen lediglich einen Überblick über meine Tätigkeitsfelder geben. Haben Sie zu einem Themenbereich eine Frage oder wünschen weitere Informationen, nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf. Ich berate und informiere Sie gerne.

  • Als Arbeitgeber müssen Sie sich in Personalangelegenheiten immer an die aktuelle Rechtslage halten. Dies gilt insbesondere, wenn Sie abmahnen, kündigen oder ein Zeugnis schreiben wollen.
    Ich kümmere mich um die speziellen arbeitsrechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang und im Umgang mit Mitarbeiten im Unternehmen ergeben. Neben der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Verträgen für freie Mitarbeiter, berate ich Sie bei bzw. vor Kündigungen von Mitarbeitern. Setzten Sie sich frühzeitig mit mir in Verbindung, damit es vor Gericht nicht zu einem bösen Erwachen kommt.
  • Als Arbeitnehmer sollten Sie sich bei bereits drohender Kündigung und in jedem Fall bei erfolgter Kündigung frühzeitig mit mir in Verbindung setzten.
    Eine Kündigung kann aus vielen Gründen nicht gerechtfertigt sein. Außerdem ist zu überprüfen, ob für Ihren Arbeitsvertrag ein Schutz nach dem Kündigungsschutzgesetz gilt.

Bei Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten wie z. B. Trunkenheitsfahrten, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, stehe ich Ihnen beratend zur Seite und übernehme die Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren. Mein Leistungsangebot innerhalb des Verkehrsrechts umfasst sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen stehenden Beratungen und ggf. Prozessführungen sowie Abwicklung der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Versicherungen / entsprechende Abstimmung zur Schadensabwicklung.

Kaum ein Rechtsbereich dringt tiefer in persönliche Sphären, als der Bereich Familienrecht. Hinter nüchtern klingenden Paragraphen verbergen sich oft dramatische persönliche Schicksale.

Scheidungsrecht
Eine Ehe kann nur durch gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Ich helfe Ihnen bei allen rechtlichen Fragen wie z. B. zu Versorgungsausgleich, Unterhaltsansprüchen, Ausbildungsvergütung und vielem mehr.

Das deutsche Steuerrecht gilt als sehr komplex und undurchsichtig. Ich unterstütze Sie bei allen steuerrechtlichen Angelegenheiten und zeige Ihnen, worauf Sie bei komplizierten Themen wie z. B. Buchführung und Bilanzwesen, Gewerbesteuer, Grunderwerbssteuer sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer achten müssen. Ich helfe und berate sowohl Privatpersonen, als auch Gewerbe und andere Institutionen gerne umfassend.

Wir helfen Ihnen

„Rechtsanwälte haben ein ähnliches Problem wie Ärzte, meist kommen die Patienten/Klienten erst, wenn es sich gar nicht mehr vermeiden lässt. Aber wie beim Arzt gilt auch bei uns: Früherkennung hilft Kosten sparen. Eine Beratung im Vorfeld ist immer kostengünstiger als ein Prozess, den man wegen kleiner Fehler im Vorfeld auch verlieren kann.“

Mike Homann

Gebühren und Vergütung

Die Abrechnung von anwaltlichen Dienstleistungen richtet sich nach dem Gegenstandswert und ist durch eine Gebührenordnung geregelt, nämlich dem Rechtsanwaltvergütungsgesetz.

Die Kosten für eine Erstberatung sind abhängig vom Gegenstandswert. Für Verbraucher liegt der Höchstbetrag bei € 243,60.

Je nach Art und Umfang des von Ihnen geschlossenen Vertrag mit einer Rechtsschutsversicherung, trägt diese die Kosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren. Dazu gehören das Honorar für den Rechtsanwalt sowie etwaige Gerichtsgebühren. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen eventuellen Rechtsstreit übernimmt, stelle ich für Sie die Deckungsanfrage und kläre auftreten Fragen.

Seit einigen Jahren besteht die Möglichkeit der Prozessfinanzierung. Dabei ist es wichtig, dass es sich um aussichtsreiche Rechtsstreitigkeiten handelt. Der Prozessfinanzierer (z.B. die Foris AG) finanziert dabei das gesamte Klageverfahren und erhält im Falle des Obsiegens einen Teil der erstrittenen Summe.

Mike Homann

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf